AGB (Stand: 01.03.2024)
1. Einbeziehung der AGB Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Basti Beck Tennis Academy geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennis Academy schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsschluss Die Tennis Academy ist in der Annahme ihres Angebots frei. Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.
3. Training Das Training wird von Bastian Beck und dem Trainerteam der Basti Beck Tennis Academy durchgeführt. Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Turnierbegleitung (nach Absprache) und die Organisation von Turnieren etc. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch das Trainerteam. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennis Academy vorbehalten. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen. Falls organisatorisch notwendig, ist ein Trainerwechsel bzw. Vertretungsunterricht gestattet. An gesetzlichen Feiertagen (NRW) und in den Ferien findet kein Training statt.
4. Trainingskosten Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus.
5. Ausgefallene Stunden Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Bei unverschuldeter Unbespielbarkeit des Platzes bietet die Tennis Academy ein Kulanzangebot nach eigenem Ermessen an. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit nicht mehr teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Von der Tennis Academy abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt.
6. Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Ausschluss vom Training Trainingsteilnehmer können bei wiederholtem Verstoß gegen Traineranweisungen ausgeschlossen werden – kein Anspruch auf Erstattung.
8. Datenschutz Persönliche Daten werden elektronisch gespeichert. Keine Weitergabe an Dritte.
9. Kündigung Kündigung nur zum Ende der Sommersaison bzw. Winterkurs, 4 Wochen vorher schriftlich. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend.
10. Schlussbestimmung Salvatorische Klausel.